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Neues Zivilschutzgesetz in Deutschland

2009-01-03 11:00:00

lawDas Bundeskabinett in Berlin hat in seiner Sitzung vom 15. Oktober 2008...

...den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes beschlossen, das den Bevölkerungsschutz in Deutschland auf eine neue Grundlage stellt.

Der Gesetzentwurf sichert eine wirksame Katastrophenhilfe des Bundes zugunsten der Länder bei Großschadenslagen. Die Ressourcen, die der Bund für den Zivilschutz vorhält, stehen den Ländern auch bei Naturkatastrophen und anderen besonders schweren Unglücksfällen zur Verfügung, heißt es in einer Presseaussendung des Bundesministeriums des Innern. Die Länder können diese Ressourcen in ihre Katastrophenschutzplanung verlässlich einplanen.

Zentrale Koordinierung durch Bund

Der Gesetzentwurf eröffnet zudem erstmals die Möglichkeit zentraler Koordinierungsmaßnahmen durch den Bund. Das operative Krisenmanagement verbleibt allerdings bei den Ländern. Es wird kein operatives Weisungsrecht des Bundes gegenüber Landesbehörden geben.

Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Bundes (Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz) werden auf eine moderne Grundlage gestellt. Insbesondere wird die erfolgreiche Länder Übergreifende Krisenmanagementübung (EXercise) LÜKEX rechtlich abgesichert.

Geregelt wird auch der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern bei der Vorbereitung auf und Bewältigung von Großschadenslagen.

Gemeinsame Risikoanalyse Bund-Länder

Vorgesehen sind ferner eine bundesweite Risikoanalyse, die der Bund zusammen mit den Ländern erstellt, eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion des Bundes zugunsten der Länder beim Schutz kritischer Infrastrukturen sowie die Entwicklung von Standards und Rahmenkonzepten durch den Bund in Abstimmung mit den Ländern für großflächige Gefahrenlagen.

Die Länder haben das Konzept, das diesem Gesetzentwurf zugrunde liegt, gebilligt.

Mehr Informationen zum Thema Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Deutschland finden Sie unter www.bmi.bund.de.

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Provinzialstraße 93, 53127 Bonn
Postfach 18 67, 53008 Bonn

Tel.: +49-(0)22899-550-0
Fax: +49-(0)22899-550-1620
Tel.: +49-(0)228 / 5554 - 0
Fax: +49-(0)228 / 5554 - 1620
E-Mail: poststelle@bbk.bund.de

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