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2011-10-18 14:47:00
Vom 1. November 2011 bis zum 15. April 2012 gilt für Lenker von Personenkraftwagen und leichten Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen in Österreich die Winterausrüstungspflicht bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Die „Winterreifenpflicht“ gilt im selben Zeitraum verpflichtend für LKW´s über 3,5 Tonnen und Reisebusse. Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, wenn eine Fahrbahn also mit Schnee, Schneematsch oder Eis bedeckt ist, sind Winterreifen für alle Kraftwagen Pflicht.
Um einer Strafe bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen zu entgehen, ist es daher wichtig, dass die verwendeten Reifen (Schnee- und Matschreifen) mit „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ gekennzeichnet sind. Die Mindestprofiltiefe eines Winterreifens beträgt 4 Millimeter. Wird die Mindestprofiltiefe während winterlichen Fahrbahnverhältnissen unterschritten, kann man trotz der M+S Kennzeichnung bestraft werden.
Sind Verkehrsschilder und Bodenmarkierungen unterm Schnee nicht zu erkennen, gelten die allgemeinen Verkehrsregeln.
Wichtig ist die Form des Verkehrsschildes. Ist diese drei- oder acht-eckig bedeutet dies „Vorrang geben“ oder „Halt“.
Mehr Sicherheitstipps zum Fahren auf Schneefahrbahn finden Sie auf der Website des ÖAMTC.
Eine sichere und gute Fahrt wünscht Ihnen das Team des Österreichischen Zivilschutzverbandes.