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Wer im Notfall von seinen Mitmenschen sachgemäße Erste Hilfe erwartet, sollte selbst fähig und willens sein, anderen zu helfen.
Bei Unglücksfällen zu helfen ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzliche Pflicht.
lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen:
Darunter versteht man alle Hilfeleistungen, die unmittelbar der Erhaltung des Lebens eines Schwerverletzten, akut lebensbedrohlich Erkrankten oder Vergifteten dienen. Sie müssen in folgenden Notfällen durchgeführt werden:
1. Gefahrenzone Absichern, Bergen
2. Bewußtlosigkeit Stabile Seitenlagerung
3. Atemstillstand Beatmung
4. Kreislaufstillstand Beatmung und Herzmassage
5. Starke Blutung Blutstillung
6. Schock Schockbekämpfung
Feuerwehr 122
Polizei 133
Rettung 144
1. Wo ist der Unfallort?
Ort, Straße, Hausnummer, Ecke, Kilometerstein angeben.
2. Was ist geschehen?
Z.B. Verkehrsunfall, Brandunglück, Elektrounfall
Sind Verletzte eingeklemmt?
Ist die Fahrbahn blockiert?
Gefahrenguttransport? (Wichtig: Zahlen, die auf der Warntafel aufscheinen, exakt durchgeben!)
3. Wie viele Verletzte?
Zahl der Verletzten am Unfallort
4. Wer ruft an?
Angabe des eigenen Namens und der Rufnummer
Den Verletzten vor zusätzlichen Schädigungen und Gefahren bewahren.
Wunden versorgen.
Die Schmerzen durch sachgerechte Lagerung oder andere Hilfeleistung lindern.
Den Verletzten betreuen, trösten und Zuversicht ausstrahlen.
Unbedachtes und falsches Eingreifen Dritter verhindern.
Keine Diagnosen stellen.